Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verwender / Anbieter:

TANZWERKSTATT Susanne Sprung
Hüttenbergstr. 6
66538 Neunkirchen
Telefon 06821 / 6900-35

E-Mail: Kontakt@die-tanzwerkstatt.de

2. Anwendungsbereich der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucherinnen / Besuchern (nachfolgend als Kunden bezeichnet) und der TANZWERKSTATT Susanne Sprung
2.1 Vertragspartner

Die TANZWERKSTATT Susanne Sprung veranstaltet Veranstaltungen in der TANZWERKSTATT Susanne Sprung und an weiteren Orten. Erwirbt der Kunde von der TANZWERKSTATT Susanne Sprung ein Ticket, so ist Vertragspartner die TANZWERKSTATT Susanne Sprung.
Darüber hinaus unterliegen die Besucher der TANZWERKSTATT Susanne Sprung sowie der ihr veranstalteten Veranstaltungen den Verhaltensbedingungen, wie sie in Ziffer 4. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind

2.2 Gültigkeit

Diese AGBs gelten für den Online-Kauf von Tickets für Veranstaltungen der TANZWERKSTATT Susanne Sprung und dem Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Bei diesen Geschäften handelt es sich insbesondere (die Aufzählung ist nicht abschließend)

  • um den Kauf von Tickets für Veranstaltungen
  • das Verhalten des Kunden im Rahmen der Veranstaltungen , wie sie in Ziffer 4 dieser allgemeinen Bedingungen aufgeführt sind.

3. Ticketverkauf

Alle Veranstaltungsangebote in den Veröffentlichungen sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Verträge zwischen der TANZWERKSTATT Susanne Sprung und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die TANZWERKSTATT Susanne Sprung zustande.

3.1 Ticketpreise

Die Ticketpreise können den jeweiligen Veröffentlichungen entnommen werden. Im Zweifelsfall gelten die Preise auf dem Ticket. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern die Veranstaltung mehrwertsteuerpflichtig ist. Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungsgebühren und / oder Portogebühren sind nicht enthalten und können noch hinzukommen.

3.2 Prüfungspflichten des Kunden

Beim Erhalt des Tickets sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

3.3 Ermäßigungen, Behinderte

Für einen Teil der von der TANZWERKSTATT Susanne Sprung angebotenen Veranstaltungen werden reduzierte Eintrittspreise für ausgewiesene Gruppen gewährt. Ein Anspruch darauf, dass reduzierter Eintrittspreise bei einer bestimmten Veranstaltung gewährt werden, besteht nicht. Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 von Ziffer 3.3 ist beim Einlass durch Vorlage von entsprechenden Originaldokumenten nachzuweisen. Der entsprechende Nachweis ist auch beim Besuch der jeweiligen Veranstaltung mitzuführen. Kann die Berechtigung in diesem Fall nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nach zu entrichten.

Behinderte zahlen den vollen Eintrittpreis, die ausgewiesene Begleitperson erhält freien Eintritt.

3.4 Programmänderungen

Eine Programm- und Besetzungsänderung sowie eine Veränderung von Anfangszeiten oder der Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt dann nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets, wenn die Programmänderung dem Kunden zumutbar ist.

  • Die Veränderung der Anfangszeit ist zumutbar, wenn es sich um eine Verschiebung von maximal zwei Stunde am selben Veranstaltungstag handelt.
  • Die Verlegung des Veranstaltungsortes ist zumutbar, wenn der alternative Ort nicht weiter als 5 km von dem ursprünglichen Veranstaltungsort liegt und der alternative Veranstaltungsort adäquat ist.
  • Eine Programmänderung ist dann zumutbar, wenn sich die Änderungen nicht mehr als 25 % des Programms betrifft. Sollte ausnahmsweise trotz der oben genannten Zumutbarkeitskriterien die Änderungen für den Kunden unzumutbar sein, so hat der Kunde dies darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

Muss eine Programm- oder Besetzungsänderung oder eine Veränderung von Anfangszeiten oder die Verlegung des Veranstaltungsortes erfolgen, und ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist die Erstattung des Ticketpreises nur möglich, wenn das Ticket vor dem Veranstaltungstermins zurück gegeben wird.

3.5 Kartenverlust

Für verlorene Eintrittskarten und nicht besuchte Veranstaltungen wird von der TANZWERKSTATT Susanne Sprung kein Ersatz geleistet.

3.6 Platzwahl

Bei bestuhlten Veranstaltungen besteht freie Platzwahl. Nach dem Beginn einer Veranstaltung besteht bei bestuhlten Veranstaltungen kein Anrecht mehr auf einen Sitzplatz.

3.7 Verspäteter Besuch

Zu spät kommende Besucher können nur Einlass finden, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

3.8 Verlassen der laufenden Veranstaltung

Beim Verlassen der Veranstaltungsräumlichkeiten verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3.9 Reservierungen

Reservierungen sind telefonisch oder per Email möglich.

3.10 Weiterverkauf von Eintrittskarten

Die Tickets sind zwar nicht höchstpersönlich und übertragbar. Der Erwerb von Ticket zum Weiterverkauf ist aber grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der TANZWERKSTATT Susanne Sprung. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich die TANZWERKSTATT Susanne Sprung bzw. eine von ihm beauftragte Person oder Firma zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.

3.11 Tickets im Internetverkauf oder Verkauf durch Versandt

Die TANZWERKSTATT Susanne Sprung bietet auch Ticketverkauf über das Internet an CTS Eventim AG (www.eventim.de).

Auf die dort angebotenen Freizeitgestaltungen, bei denen sich die TANZWERKSTATT Susanne Sprung verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraum zu erbringen, findet gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträge keine Anwendung.

4. Verhaltenskodex in der TANZWERKSTATT Susanne Sprung und bei VIVA Workshops

Sämtliche Besucher von Veranstaltungen in der TANZWERKSTATT Susanne Sprung und im haben folgenden Verhaltenskodex zu beachten:

  • den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • das Rauchen ist in der TANZWERKSTATT Susanne Sprung nicht gestattet.
  • Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden.
  • gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  • das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet.
  • das Mitbringen von Waffen und als Waffen zu nutzenden Gegenständen ist nicht gestattet.
  • das Mitbringen von Stiften und Spraydosen ist nicht gestattet.
  • Bild, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
  • es ist ohne vorherige Zustimmung der TANZWERKSTATT Susanne Sprung nicht erlaubt in der TANZWERKSTATT Susanne Sprung und dem dazugehörigen Freigelände oder an anderen Veranstaltungen bei denen die TANZWERKSTATT Susanne Sprung Veranstalter ist gewerbliche Aktivitäten (Marketing, Kartenverkauf usw.) zu betreiben.

Bei Zuwiderhandlungen ist die TANZWERKSTATT Susanne Sprung berechtigt von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und z.B. Anweisungen zu erteilen und / oder ein Hausverbot auszusprechen.

5. Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ferner haften wir bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

6.1
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6.2
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Openair Veranstaltungen

Grundsätzlich werden die Open-Air-Veranstaltungen auch bei schlechtem Wetter stattfinden. Die Kunden werden aufgefordert, sich wetterfest zu kleiden.

Sollte es im Einzelfall aufgrund von Naturgewalten nicht möglich sein (Sturm, Erdbeben, Hochwasser oder sonstige Naturgewalten) die Veranstaltung durchzuführen, behält sich die TANZWERKSTATT Susanne Sprung vor, die Veranstaltung zu verlegen.

Auf der Homepage kann vor der Veranstaltung nachgeschaut werden, ob die Veranstaltung aufgrund von Naturgewalten abgesagt werden muss oder verlegt wird.

8. Datenschutzerklärung

Die vom Kunden übermittelten Daten werden von der TANZWERKSTATT Susanne Sprung streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Sofern Sie über das Internet Daten übermitteln – im Rahmen des online Ticketkaufes – werden die Bestelldaten verschlüsselt und gesichert übertragen. Die TANZWERKSTATT Susanne Sprung übernimmt jedoch keine Haftung für die Datensicherheit wären dieser Übertragung über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien der Internetpräsenz.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben die Kunden von TANZWERKSTATT Susanne Sprung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren gespeicherte Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten richten Sie Ihr Anliegen bitte an die TANZWERKSTATT Susanne Sprung.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Mit dem Betreten einer Veranstaltung der TANZWERKSTATT Susanne Sprung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt.

10. Keine Garantie

Die Angaben im Onlineauftritt und auf sonstigen Werbemaßnahmen der Flyer der TANZWERKSTATT Susanne Sprung sind unverbindliche Informationen. Für die dort gemachten Angaben und Daten wird keine Garantie übernommen.

11. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der TANZWERKSTATT Susanne Sprung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das Deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten zugerechnet werden kann (Vertrag mit Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsgeschäfte mit der TANZWERKSTATT Susanne Sprung. Die TANZWERKSTATT Susanne Sprung ist aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.